Hausordnung
HAUSORDNUNG DER GRUNDSCHULE NORD
1. Zum Schulbeginn
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Hortkinder benutzen bis 7.10 Uhr den Horteingang
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7.20 Uhr nach dem Klingeln das Schulhaus betreten;
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Schüler, die später mit dem Unterricht beginnen, halten sich bis zum Klingelzeichen auf dem Pausenhof auf bzw. gehen in den Hort.
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Bei starkem Regen oder großer Kälte entscheidet die Schulleitung und der Hausmeister über den vorzeitigen Aufenthalt im unteren Flur bis zur Säule (auch die 5. u. 6. Klassen)
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Sollte bis zum Stundenklingeln kein Lehrer bei der Klasse erscheinen, meldet sich
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ein Schülersprecher oder Ordnungsschüler bei der Schulleitung.
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Vorbereitungszeit einhalten – am Platz sitzen und sinnvoll nutzen!
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Das Klassenbuch wird vom Lehrer zur 1. Stunde mitgebracht, dann von beauftragten Schülern zum Fachunterricht mitgenommen und bei Unterrichtsschluss vom Lehrer zum Lehrerzimmer gebracht.
2. Kleine Pausen und Hofpausen
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Wir begegnen uns höflich und respektvoll.
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Bei Raumwechsel betreten die Schüler nur mit dem Fachlehrer den Raum.
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Während der großen Pausen halten sich die Schüler auf dem vorgesehenen Schulhof (helles Hofpflaster) und nicht in den Hauseingangsbereichen auf und beachten die Hinweise der Aufsichtslehrer bzw. -schüler. Aufsichtsschüler sind Vorbild!
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Wenn es dreimal klingelt, z. B. wegen Regen o.ä., bleiben die Schüler mit dem Lehrer der vorhergehenden Stunde bis zum Vorklingelzeichen im Unterrichtsraum.
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Das Werfen mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen ist zu unterlassen.
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Nur kleinere weiche Bälle sind auf den Höfen und nur auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
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Spielgeräte sind gegen ein Namensschild auszuleihen.
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Sportplatz und Berg können aus Sicherheitsgründen abgesperrt sein (mit Absperrband), STOPP!!!
- Kein Aufenthalt hinter dem Schulhaus, da keine Aufsicht!
3. Schulgelände und Schulhaus
- Wir sorgen für Ordnung und Sauberkeit in unserer Schule und beachten den Hygieneplan.
- Bitte die Räume regelmäßig lüften und den Müll trennen.
- Im Biologie/Physik-, Kunst-, Musik-, Technik- und Speiseraum sowie in der Turnhalle und dem Schulgarten gelten besondere Festlegungen und sind von allen einzuhalten.
- Belehrung im Klassenbuch.
- In der Turnhalle: Die Schüler dürfen die Geräte erst nach Aufforderung des Sportlehrers benutzen!
- Wöchentlich werden pro Klasse zwei Ordnungsschüler benannt, die auf Ordnung und Sauberkeit im Unterrichtsraum achten und die Tafel säubern. (Einteilung im Klassenbuch )
- Die Jacken bleiben in den Garderoben. Wertgegenstände sind mit in den Raum zu nehmen, bei Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Wir sorgen gemeinsam für Ordnung in den Garderoben.
- Schwerpunkt: Jacken bei der Mittagspause ordentlich in die Garderoben hängen.
- Die Toiletten sind ein Ort der Hygiene, deshalb sauber verlassen. Bitte die Hände gründlich waschen.
- Während des Unterrichtstages dürfen Schüler das Schulgelände nicht verlassen.
- Handybenutzungsverbot! Telefonische Erreichbarkeit über das Sekretariat.
- Das Mitbringen von Waffen und Waffen ähnlichen Gegenständen ist verboten.
- Das Mitbringen von Rauchwaren, Alkohol und Drogen ist nicht gestattet.
4. Unterrichtsende und Raum verschließen!
- Lehrer: alle Fenster verriegeln, das Licht ausschalten sowie Kabelanschlüsse trennen
- Thermostate, Fenster und Rollos werden von Lehrern bzw. unter deren Aufsicht betätigt.
- Schüler:Das Schulgelände sofort verlassen bzw. in den Hort gehen oder die AGs besuchen.
- Zum AG Beginn wieder zur Schule kommen, wenn zwischen Unterricht und AG mehr als 20 min Zeit sind.
5. Fahrradbenutzung für den Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern
- Jedes Fahrrad muss betriebs- und verkehrssicher sein.
- Alle Fahrräder sind anzuschließen!
- Radfahren im Schulgelände ist nicht gestattet, d.h. am Tor ist abzusteigen.
- Die Straßenverkehrsordnung ist zu beachten.
6. Parken
- Das Befahren des Schulgeländes mit PKW ist nicht gestattet.
- Zur Sicherheit unserer Schüler gilt Park-und Halteverbot!
- Die Einfahrt und der Bushaltestellenbereich sind freizuhalten.
7. Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
- Mündliche Verwarnung des Schülers durch die Aufsicht und Info an den Klassenleiter.
- Schriftlich Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten durch den Schüler (1/2 Seite schreiben)
- und Unterschrift der Eltern.
- Schriftliche Verwarnung des Schülers und Mitteilung an die Eltern.
- Entsteht durch Nichtbeachtung der Hausordnung Schaden, muss der Verursacher gemeinnützige Arbeit bzw. Schadensersatz leisten! Mängel sind sofort zu melden.
Die Belehrung zur Hausordnung ist im Klassenbuch aktenkundig zu machen.